in Bezug auf soziale, ökologische und ethische Standards
1. Respektieren des geistigen Eigentums und neuer Produktdesigns
Wir respektieren das geistige Eigentum sowie neue Produktdesigns unserer Geschäftspartner und unternehmen alles Mögliche, um diese Ideen vor unerlaubten Kopien zu schützen. Unsere Geschäftsbeziehungen zu Kunden wie Lieferanten bauen auf beidseitigem Vertrauen auf und erlauben daher den freien Austausch von Ideen. Wir sorgen vor, dass vertrauliche Informationen und schützenswerte Daten unserer Geschäftspartner von uns nur im autorisierten Rahmen genutzt werden und ein Transfer an Dritte verhindert wird.
2. Standards, Bedingungen und Konditionen
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie alle Standards, Bedingungen und Konditionen, wie sie in diesem Verhaltenskodex dargelegt sind, ebenfalls strikt einhalten. Insbesondere von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie sich denselben ethischen und ökologischen Standards anpassen und ihnen Folge leisten. Die Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen ist für alle betroffenen Parteien schädlich und daraus resultierende Streitfragen werden schnell und professionell gelöst.
3. Berufliche Chancengleichheit / Diskriminierungsverbot
Wir sind der Meinung, dass die Bedingungen und Konditionen von Arbeitsverhältnissen von den individuellen Fähigkeiten des Arbeitnehmers und nicht von physischen Eigenschaften oder persönlichen Meinungen abhängig sind. Wir bieten unseren Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung sowie direktem oder indirektem Zwang in Bezug auf Geschlechts- oder Religionszugehörigkeit, ethnischer oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder individuellen Behinderungen.
Weiters sind wir darin bestrebt, die individuellen Rechte und Bedürfnisse unserer Arbeitnehmer nicht zu beeinträchtigen, sowie die persönlichen Grundsätze und Gewohnheiten, wie beispielsweise den religiösen Glauben, nicht zu beeinflussen.
4. Zwangsarbeit
Für die Herstellung unserer Produkte wird keine Gefängnis-, Sklaven-, oder Zwangsarbeit eingesetzt. Das bedeutet auch, dass die Arbeitnehmer bei beginnender Beschäftigung keine “Einlagen” oder Ausweispapiere hinterlegen oder abgeben müssen.
5. Kinderarbeit
Für die Herstellung unserer Produkte wird keine Kinderarbeit eingesetzt. Wir beschäftigen keine Personen unter 16 Jahren oder unter dem Alter, nach welchem die obligatorische Schulzeit als abgeschlossen gilt. Sollte das lokale Gesetz in einem Produktionsland eine Beschäftigung ab 14 Jahren erlauben, gilt das tiefere Alter.
6. Arbeitszeiten
Wir halten uns an die Arbeitszeiten, welche von den lokalen Arbeitsgesetzen betreffend die Regelung von Arbeitszeiten und Überstunden vorgeschrieben sind, und verlangen dies auch von unseren Lieferanten. Sollte kein lokales Gesetz bestehen, welche die maximale Arbeitszeit und Überstunden regelt, richten wir uns nach der regulären Arbeitswoche. Die Überstunden, sofern Sie notwendig sind, werden gemäß dem lokalen Arbeitsgesetz kompensiert. Sollte diese Überstundenrate nicht gesetzlich geregelt sein, muss diese Rate mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundensatz entsprechen. Den Arbeitnehmern werden eine angemessene Anzahl von freien Tagen (mindestens ein Tag in jeder siebentägigen Periode) und Zeit für persönliche Angelegenheiten gestattet.
7. Zwang und Bedrohung
Wir anerkennen den Wert unserer Mitarbeiter und behandeln jeden Beschäftigten mit Würde und Respekt. Wir gebrauchen keine grausamen und ungewöhnlichen disziplinären Maßnahmen, wie Gewalt oder andere Formen von körperlicher Bestrafung, sowie sexuelle, psychische oder verbale Belästigungen gegenüber unseren Mitarbeitern und drohen auch nicht mit derartigen Maßnahmen.
8. Entlohnung
Wir gewähren unseren Mitarbeitern eine faire und pünktliche Entlohnung, welche mindestens dem gesetzlich geregelten Mindestlohn oder dem lokal üblichen Marktlohn entspricht. Sollte beide Werte bestehen gilt der höhere. Die Entlohnung muss mindestens die persönlichen Grundbedürfnisse des Mitarbeitenden decken und ihm ein frei verfügbares Einkommen gewähren.
9. Koalitionsfreiheit
Wir respektieren und gewähren all unseren Mitarbeitenden das Recht, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen oder ihr beizutreten und Tarife auszuhandeln. In Ländern, in denen das Recht auf Freiheit und Tarifverhandlungen eingeschränkt ist, erleichtern wir, sofern möglich, eine unabhängige und freie Verbindungsbildung und Tarifverhandlungen für die Mitarbeiter. Wir stellen sicher, dass Mitarbeiter, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, nicht diskriminiert werden.
10. Gesundheit & Sicherheit
Wir pflegen ein sicheres, sauberes und gesundes Arbeitsumfeld, welches allen maßgeblichen Gesetzen und Regelungen entspricht. Wir gewähren unseren Mitarbeitern ausreichenden medizinischen Service, einen sauberen Pausenraum, Zugang zu einem Wasserversorgungssystem, gut beleuchtete und belüftete Arbeitsräume, sowie Schutz vor gefährlichen Materialien und Gegebenheiten. Alle Räumlichkeiten sind mit maximalen Schutzmaßnahmen, wie Brandschutz, Notausgängen und Zugang zu Erste-Hilfe-Mitteln, ausgestattet. Die gesetzlich geregelten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften werden respektiert und strikt eingehalten. Durch regelmäßige Kontrollen und vorbeugende Instandhaltungen wird sichergestellt, dass Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz bestmöglich reduziert werden.
11. Umweltschutz
Die Erhaltung einer gesunden und lebenswerten Umwelt ist uns ein großes Anliegen. Aus diesem Grund engagieren wir nach Möglichkeit Lieferanten, die nachweislich sorgsam mit den natürlichen Ressourcen umgehen, Klimaschutzziele bestmöglich umsetzen und Abfälle und Emissionen so gering wie möglich halten.
12. Integrität im Geschäftsverkehr
Wir dulden in keinster Weise Korruption, Erpressung, Untreue oder Unterschlagung und verlangen von unseren Mitarbeitern, solche Handlungen zu unterlassen bzw. bei Verdachtsmomenten in diese Richtung sofort die Geschäftsleitung zu informieren. Auch ist die Annahme und das Anbieten von Bestechungsgeldern sowie sonstigen ungesetzlichen Zahlungen oder Zuwendungen unseren Mitarbeitern striktest untersagt. Lieferanten, die dieser Regelung zuwiderhandeln, werden von uns nicht engagiert.
13. Fairness im Wettbewerb
Wir verhalten uns fair im Wettbewerb und beachten die geltenden Kartellgesetze. Wir treffen keine wie auch immer gearteten Preis- und/oder Konditionsabsprachen mit unseren Mitbewerbern, welche unseren Abnehmern zum Schaden gereichen könnten.
14. Qualitätsanforderungen
Wir stellen sicher, dass die von unseren Kunden erwarteten oder mit ihnen vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Wir engagieren nur Zulieferer, welche dies durch ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem sicherstellen, und stellen auf Kundenwunsch entsprechende Prüfzeugnisse oder Zertifikate unabhängiger Testinstitute zur Verfügung, sofern solche bei Auftragserteilung vereinbart worden sind.
15. Managementsysteme
Durch interne Schulungen sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien sowohl im eigenen Unternehmen, als auch innerhalb der Lieferantenkette. Zu diesem Zweck werden die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze an unsere Zulieferfirmen kommuniziert. Wir engagieren in erster Linie solche Lieferanten, die Nachhaltigkeitskriterien fest in ihrer Unternehmensphilosophie verankert haben und die deren Einhaltung bestmöglich durch Zertifikate dokumentieren können.